Zuschüsse von Ihrer Krankenkasse
Bei krankheitsbedingtem Haarausfall übernimmt die Krankenkasse in der Regel einen Teil der Kosten für eine Perücke oder ein Haarersatzteil. Die Höhe der übernommenen Kosten ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
Die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse übernehme ich gerne für Sie. Sie erhalten bei mir natürlich auch Perücken ohne Eigenanteil oder Zuzahlung.
Um die Kosten der Perücke mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen, benötigen Sie:
- Ein Rezept für eine Perücke oder ein Haarersatzteil. Eine ärztliche Verordnung reicht nicht.
- Einen Kostenvoranschlag
Beides muss bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden.
Nach ein bis zwei Wochen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung. Ihre genehmigten Unterlagen schickt die Krankenkasse entweder an Sie oder an mich zurück.
Nachdem Sie Ihre neue Zweitfrisur in Empfang genommen haben, rechne ich mit Ihrer Krankenkasse ab. Da es bei Zweitfrisuren Unterschiede in Qualität und Preis gibt, kann sich bei Ihrer getroffenen Auswahl ein Eigenanteil ergeben.
Hier werden Sie aber, wie in allen anderen Dingen, vorab von mir beraten und informiert.